Promille-Grenzwerte in Deutschland


0,3 Promille:
Beginn verkehrsrechtlich verwertbarer Alkoholwirkung. Alkoholbedingte Leistungsminderungen sind nachweisbar.

0,50 Promille:
Unfallrisiko verdoppelt sich. Gleichzeitig wurde ein eigener Atemalkoholgrenzwert mit 0,25 mg/l eingeführt.
Gefährdungsgrenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen. Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Zeitweiser Entzug der Fahrerlaubnis (1-3 Monate) nach § 25 StVG möglich. Zusätzlich 4 Punkte und 500-1500 DM Geldstrafe

1,10 Promille:
Absolute Fahruntüchtigleit zum Führen von (Straßen-)Kraftfahrzeugen, strafbar nach §315c und § 316 StGB. Unfallrisiko verzehnfacht. 7 Punkte im Verkehrsregister, Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bzw. hohe Geldstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis.

1,60 Promille:
Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern, strafbar nach § 315c und § 316 StGB. 25-faches Unfallrisiko

2,0 Promille:
mögliche Einschränkung der Schuldfähigkeit nach § 21 StGB wegen deutlich verminderter Steuerungsfähigkeit.

3,0 Promille:
Möglichkeit des Wegfalls der Schuldfähigkeit aller Verkehrsteilnehmer wegen Verlust der Steuerungsfähigkeit.

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