Promille-Grenzwerte in Deutschland
0,3 Promille:
Beginn verkehrsrechtlich verwertbarer Alkoholwirkung. Alkoholbedingte
Leistungsminderungen sind nachweisbar.
0,50 Promille:
Unfallrisiko verdoppelt sich. Gleichzeitig wurde ein eigener Atemalkoholgrenzwert
mit 0,25 mg/l eingeführt.
Gefährdungsgrenzwert zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Zeitweiser Entzug der Fahrerlaubnis (1-3 Monate) nach
§ 25 StVG möglich. Zusätzlich 4 Punkte und 500-1500 DM Geldstrafe
1,10 Promille:
Absolute Fahruntüchtigleit zum Führen von (Straßen-)Kraftfahrzeugen,
strafbar nach §315c und § 316 StGB. Unfallrisiko verzehnfacht. 7 Punkte im Verkehrsregister,
Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr bzw. hohe Geldstrafen, Entziehung der Fahrerlaubnis.
1,60 Promille:
Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern, strafbar
nach § 315c und § 316 StGB. 25-faches Unfallrisiko
2,0 Promille:
mögliche Einschränkung der Schuldfähigkeit nach
§ 21 StGB wegen deutlich verminderter Steuerungsfähigkeit.
3,0 Promille:
Möglichkeit des Wegfalls der Schuldfähigkeit aller Verkehrsteilnehmer
wegen Verlust der Steuerungsfähigkeit.